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   OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2003 - 2 M 255/02   

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OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2003 - 2 M 255/02 (https://dejure.org/2003,19925)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.06.2003 - 2 M 255/02 (https://dejure.org/2003,19925)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. Juni 2003 - 2 M 255/02 (https://dejure.org/2003,19925)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    LSA-GO § 6; ; LSA-GO § 7; ; BauGB § 127 II 1; ; BauGB § 131 I 1; ; BauGB § 133 I 1; ; BauGB § 133 II 1; ; BauGB § 135 V; ; BauGB § 242 IX; ; BauNVO § 17; ; DDR-StrVO § 1 I 2 d; ; DDR-StrVO § 3 II 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorhandensein von formellen Vorschriften für die Verkündung von Gemeindesatzungen in der Hauptsatzung; Pflicht der Gemeinde zu einer Reaktion auf unterschiedliche Nutzbarkeiten mit differenzierten Nutzungsfaktoren; Staffelung bei einem kombinierten Grundflächenmaßstab ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 61.75

    Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands; Differenzierung nach Art

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2003 - 2 M 255/02
    Alle diese Regelungen halten sich im Rahmen des der Gemeinde eingeräumten weiten ortsgesetzgeberischen Ermessens (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 26.01.1979 - BVerwG 4 C 84.75 -, BVerwGE 57, 240; a. A. SächsOVG, Urt. v. 22.08.2001 - 5 B 501/01 -, DWW 2002, 131).

    Aus diesem Grund wird ein Beitragsmaßstab den Anforderungen des § 131 BauGB gerecht, wenn unter dem Gesichtspunkt der Praktikabilität und Überschaubarkeit sowie der zulässigen Typisierung und Pauschalierung nur erhebliche, hinreichend abgrenzbare Unterschiede der den Erschließungsvorteil bewirkenden Nutzbarkeit in typischen Fallgruppen nach dem Maß (und der Art) der Nutzung angemessen erfasst werden (BVerwG, Urt. v. 26.01.1979, a. a.O.).

  • OVG Sachsen, 22.08.2001 - 5 B 501/01

    Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheides; Nichtigkeit einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2003 - 2 M 255/02
    Alle diese Regelungen halten sich im Rahmen des der Gemeinde eingeräumten weiten ortsgesetzgeberischen Ermessens (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 26.01.1979 - BVerwG 4 C 84.75 -, BVerwGE 57, 240; a. A. SächsOVG, Urt. v. 22.08.2001 - 5 B 501/01 -, DWW 2002, 131).

    Darauf aufbauend hält der Senat die Zusammenfassung unterschiedlicher Geschosszahlen unter einen einheitlichen Nutzungsfaktor in bestimmten - hier nicht überschrittenen - Grenzen für zulässig; denn der Unterschied zwischen viergeschossiger und fünfgeschossiger Wohnbebauung einerseits und sechs- und mehrgeschossiger Wohnbebauung andererseits ist nicht so groß, dass man nicht von annähernd gleichen Vorteilen ausgehen und eine Zusammenfassung zu einem einheitlichen Nutzungsfaktor nicht als zulässig ansehen könnte (so für vergleichbare Fälle auch OVG NW, Urt. v. 06.09.1974 - II A 1173/73 -, KStZ 1975, 154; VGH BW, Urt. v. 26.06.1980 - II 1382/79 -, [juris]; a. A. SächsOVG, Urt. v. 22.08.2001, a. a. O., das nicht rechtskräftig geworden ist [BVerwG, Urt. v. 18.11.2002 - BVerwG 9 C 2.02 -, DVBl 2003, 338]).

  • BVerwG, 25.10.1996 - 8 C 21.95

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Begriff des Erschlossenseins bei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2003 - 2 M 255/02
    Gebäude dieser Art sind nicht von vornherein unterwertig (BVerwG, Urt. v. 25.10.1996 - BVerwG 8 C 21.95 -, DVBl 1997, 497).
  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85

    Gesicherte Erschließung - Begriff - Zuwegung - Rechtliche Sicherung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2003 - 2 M 255/02
    Auf die Frage, ob ein sog. Hinterliegergrundstück einer dauerhaft gesicherten Zuwegung bedarf, kommt es hier mithin nicht mehr entscheidungserheblich an (vgl. grundsätzlich dazu BVerwG, Urt. v. 30.08.1985 - BVerwG 4 C 48.81 -, Buchholz 406.11 [BBauG] § 35 Nr. 228 S. 140, Urt. v. 03.05.1988 - BVerwG 4 C 54.85 -, Buchholz 406.11 [BBauG] § 35 Nr. 246 S. 10, Urt. v. 31.10.1990 - BVerwG 4 C 45.88 -, Buchholz 406.11 [BauGB] § 35 Nr. 265 S. 47; in diesem Sinne auch OVG LSA, Beschl. v. 06.05.2003 - 2 M 39/02 -).
  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81

    Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2003 - 2 M 255/02
    Auf die Frage, ob ein sog. Hinterliegergrundstück einer dauerhaft gesicherten Zuwegung bedarf, kommt es hier mithin nicht mehr entscheidungserheblich an (vgl. grundsätzlich dazu BVerwG, Urt. v. 30.08.1985 - BVerwG 4 C 48.81 -, Buchholz 406.11 [BBauG] § 35 Nr. 228 S. 140, Urt. v. 03.05.1988 - BVerwG 4 C 54.85 -, Buchholz 406.11 [BBauG] § 35 Nr. 246 S. 10, Urt. v. 31.10.1990 - BVerwG 4 C 45.88 -, Buchholz 406.11 [BauGB] § 35 Nr. 265 S. 47; in diesem Sinne auch OVG LSA, Beschl. v. 06.05.2003 - 2 M 39/02 -).
  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88

    Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2003 - 2 M 255/02
    Auf die Frage, ob ein sog. Hinterliegergrundstück einer dauerhaft gesicherten Zuwegung bedarf, kommt es hier mithin nicht mehr entscheidungserheblich an (vgl. grundsätzlich dazu BVerwG, Urt. v. 30.08.1985 - BVerwG 4 C 48.81 -, Buchholz 406.11 [BBauG] § 35 Nr. 228 S. 140, Urt. v. 03.05.1988 - BVerwG 4 C 54.85 -, Buchholz 406.11 [BBauG] § 35 Nr. 246 S. 10, Urt. v. 31.10.1990 - BVerwG 4 C 45.88 -, Buchholz 406.11 [BauGB] § 35 Nr. 265 S. 47; in diesem Sinne auch OVG LSA, Beschl. v. 06.05.2003 - 2 M 39/02 -).
  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02

    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2003 - 2 M 255/02
    Darauf aufbauend hält der Senat die Zusammenfassung unterschiedlicher Geschosszahlen unter einen einheitlichen Nutzungsfaktor in bestimmten - hier nicht überschrittenen - Grenzen für zulässig; denn der Unterschied zwischen viergeschossiger und fünfgeschossiger Wohnbebauung einerseits und sechs- und mehrgeschossiger Wohnbebauung andererseits ist nicht so groß, dass man nicht von annähernd gleichen Vorteilen ausgehen und eine Zusammenfassung zu einem einheitlichen Nutzungsfaktor nicht als zulässig ansehen könnte (so für vergleichbare Fälle auch OVG NW, Urt. v. 06.09.1974 - II A 1173/73 -, KStZ 1975, 154; VGH BW, Urt. v. 26.06.1980 - II 1382/79 -, [juris]; a. A. SächsOVG, Urt. v. 22.08.2001, a. a. O., das nicht rechtskräftig geworden ist [BVerwG, Urt. v. 18.11.2002 - BVerwG 9 C 2.02 -, DVBl 2003, 338]).
  • BVerwG, 19.03.1982 - 8 C 34.81

    Erschließungsanlage - Teilanlagen - Vorausleistung - Herstellung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2003 - 2 M 255/02
    Diesen Grundsatz hat das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 19.03.1982 - BVerwG 8 C 34.81 -, DÖV 1982, 992) wie folgt ausgedrückt: "Es ist nicht geboten, dass sich die Steigerung der Belastung mit der Steigerung der bebauungsrechtlich zulässigen Geschossflächen deckt; die Staffelung der Vomhundertsätze braucht insbesondere nicht die in § 17 Abs. 1 BauNVO vorgesehene Nutzungssteigerung je Geschoss nachzuvollziehen ".
  • BVerwG, 21.01.1977 - IV C 84.74

    Entstehung und Verteilungsmaßstab im Erschließungsbeitragsrecht; Anforderungen an

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2003 - 2 M 255/02
    Dies ist jedoch unbedenklich, da grundsätzlich nicht jedem (auch nur geringen) Unterschied in der zulässigen Nutzung durch entsprechende Unterschiede im Verteilungsmaßstab Rechnung zu tragen ist (BVerwG, Urt. v. 21.01.1977 - BVerwG IV C 92.74 -, ZMR 1978, 146).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2003 - 2 M 39/02

    Kein "dauerhafter" Vorteil für Hinterlieger-Grundstück bei fehlender dinglicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2003 - 2 M 255/02
    Auf die Frage, ob ein sog. Hinterliegergrundstück einer dauerhaft gesicherten Zuwegung bedarf, kommt es hier mithin nicht mehr entscheidungserheblich an (vgl. grundsätzlich dazu BVerwG, Urt. v. 30.08.1985 - BVerwG 4 C 48.81 -, Buchholz 406.11 [BBauG] § 35 Nr. 228 S. 140, Urt. v. 03.05.1988 - BVerwG 4 C 54.85 -, Buchholz 406.11 [BBauG] § 35 Nr. 246 S. 10, Urt. v. 31.10.1990 - BVerwG 4 C 45.88 -, Buchholz 406.11 [BauGB] § 35 Nr. 265 S. 47; in diesem Sinne auch OVG LSA, Beschl. v. 06.05.2003 - 2 M 39/02 -).
  • OVG Sachsen, 22.08.2001 - 5 B 522/00

    Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheides; Nichtigkeit einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.1974 - II A 1173/73
  • VG Greifswald, 14.11.2013 - 3 A 524/11

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Anschlussbeitrags für die Nutzung der

    Die Regelung hält sich im Rahmen des dem Ortsgesetzgeber eingeräumten weiten ortsgesetzgeberischen Ermessens (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1979 - 4 C 84.75 -, juris; OVG Magdeburg, Beschluss vom 24. Juni 2003 - 2 M 255/02 -, juris, Rn. 28ff. für das Erschließungsbeitragsrecht; a.A. OVG Bautzen, Urteil vom 22. August 2001 - 5 B 501/01 -, juris; Urteil vom 28. Oktober 2010 - 5 D 5/06 -, juris).

    Aus diesem Grund wird ein Beitragsmaßstab den Anforderungen des Kommunalabgabenrechtes gerecht, wenn unter dem Gesichtspunkt der Praktikabilität und Überschaubarkeit sowie der zulässigen Typisierung und Pauschalierung nur erhebliche, hinreichend abgrenzbare Unterschiede der den Beitragsvorteil bewirkenden Nutzbarkeit in typischen Fallgruppen nach dem Maß (und der Art) der Nutzung angemessen erfasst werden (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1979, a.a.O. zum Erschließungsbeitragsrecht; OVG Magdeburg, Beschluss vom 24. Juni 2003, a.a.O., juris, Rn. 28).

    Denn der Unterschied zwischen viergeschossiger und fünfgeschossiger Wohnbebauung ist nicht so groß, dass man für das vierte und fünfte Vollgeschoss nicht von annähernd gleichen Vorteilen ausgehen und eine Zusammenfassung zu einem einheitlichen Nutzungsfaktor nicht als zulässig ansehen könnte (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 24. Juni 2003, a.a.O., m.w.N.; a.A. OVG Bautzen, Urteil vom 22. August 2001, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2004 - 2 L 157/01

    Kommunalabgabenrechtlicher Anlagenbegriff ist identisch mit dem

    Das setzte allerdings zum einen voraus, dass die Nutzung der Anlage allen Verkehrsteilnehmern und nicht nur den Betriebsangehörigen offen stand (Beschl. d. Sen. v. 24.06.2003 - 2 M 255/02 -).
  • VG Cottbus, 05.02.2009 - 6 K 24/08

    Satzungsregelungen zu Kanalanschlussbeitrag

    Hinzu kommt, dass ein Gebäude häufig auch über ein Dach- oder Kellergeschoss verfügt, das nicht als Vollgeschoss im Sinne der Satzung bzw. der Brandenburgischen Bauordnung zählt (vgl. Beschluss der Kammer vom 24. April 2007 - 6 L 14/06- S. 6 des E.A.; OVG Bautzen, Urteil vom 21. Oktober 1999 - 2 S 551/99 -, S. 18 f. des E.A. zum Anschlussbeitragsrecht; zum Erschließungsbeitragsrecht: OVG Bautzen, Urteil vom 22. August 2001 - 5 B 523/00 - ZMR 2003, 148; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Juni 2003 - 2 M 255/02 -, zitiert nach juris; VG Meiningen, Urteil vom 21. April 2004 - 1 K 631/99.ME -, juris Rn. 63; VG Dessau, Urteil vom 9. März 2004 - 3 A 2292/01 -, juris Rn. 16).
  • VG Meiningen, 21.04.2004 - 1 K 631/99

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeitrags; Erschließung; Beitrag; Anlage;

    Gemessen an diesen Grundsätzen, ist die vorstehend beschriebene Staffelung nicht zu beanstanden; die Regelung hält sich im Rahmen des dem Satzungsgeber eingeräumten weiten Ermessen (zu einer vergleichbaren Verteilungsregelung: OVG Magdeburg, Beschluss vom 24.06.2003 - 2 M 255/02 -, Umdruck S. 8).
  • VG Greifswald, 12.12.2013 - 3 A 552/11

    Erhebung eines Straßenbaubeitrags

    Der Hinweis der Klägerin auf den Beschluss des OVG Magdeburg vom 24. Juni 2003 - 2 M 255/02 - juris) hilft ihr nicht weiter; denn es ist nicht ersichtlich, welche für die Klägerin günstige Rechtsauffassung in der Entscheidung enthalten sein soll (vgl. Rn. 31 f.).
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